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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Einheitlicher AnsprechpartnerIm Jahre 2006 wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziel verabschiedet, dass die Bürger einheitliche Ansprechpartner und wichtige Serviceleistungen finden und überdie Dienstleistungswirtschaft informiert werden. In der BRD sind die Bundesländer für die Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner verantwortlich.

 

Eine wesentliche Forderung ist dabei die elektronische Verfahrensabwicklung, mit der „alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können.“ (Quelle: Artikel 8, Absatz 1 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates)

 

Im Amt24 erhalten Sie Antwort auf alle Fragen, die öffentliche Verwaltung und persönliche Antragsstellung betreffend sowie die entsprechenden allgemeinen Antragsformolare online zum Ausfüllen. Gegenwärtig ist Ihre handschriftliche Unterschrift noch zwingend erforderlich, so dass Sie die Formulare bei der entsprechenden Behörde in Papierform einreichen müssen.

 

Geben Sie auf Amt24.sachsen.de auf der rechten Seite in der Ortsauswahl: 09600 Weißenborn ein, um Informationen und Anlaufstellen speziell unserer Gemeinde zu erhalten.

 

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